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Statische oder dynamische Verweisung? – Teil 1

Markus Parzeller Und Cornelius Prittwitz


StoffR 2 2009 Statische oder dynamische Verweisung? 101 I. Einleitung Soweit fremdschädigende1 Dopingpraktiken nicht unter die allgemeinen Straftatbestände der Körperverletzung, Tötung oder auch des Betruges gem. §§ 223, ff., 212, 263 StGB fallen,2 besteht das geltende deutsche Dopingstrafrecht bekanntlich aus den §§ 6a und 95 Abs. 1 Nr. 2a , Nr. 2b, Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG).3 Danach, genauer nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a, kann mit Freiheitsstrafe bis zu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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