- Volume 3 (2006), Issue 6
- Vol. 3 (2006), No. 6
- >
- Page 8
- p. 8
I. Einleitung Seit dem 1.7.2006 gelten für die Hersteller von Elektround Elektronikgeräten weitreichende gesetzliche Stoffverbote. Mit diesem Stichtag dürfen neue Elektro- und Elektronikgeräte, deren Zusammensetzung diesen Stoffverboten widerspricht, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.1 Bundesgesetzliche Grundlage hierfür bildet § 5 Abs. 1 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes2 (ElektroG). Mit den hier normierten Stoffverboten werden Vor