- Jahrgang 3 (2006), Ausgabe 1
- Vol. 3 (2006), Nr. 1
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I. Einleitung Spätestens seit Inkrafttreten der Nahrungsergänzungsmittel- Richtlinie 2002/46/EG ist es amtlich: „Nahrungsergänzungsmittel können eine breite Palette von Nährstoffen und anderen Zutaten enthalten, unter anderem, aber nicht ausschließlich, ( . . . ) Pflanzen und Kräuterextrakte“3. Was dabei mit „breit“ gemeint ist4 und ob mit „Palette“ das richtige Wort gewählt wurde5, soll hier nicht weiter untersucht werden. Auch wenn der Wortlaut des zitie