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Abverkaufsfristen, Abverkaufszulassungen und Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel

Peter Ouart


I. Einleitung Seit einiger Zeit ist eine heftige Diskussion zwischen Industrie, Importhandel, Pflanzenschutzämtern und Zulassungsbehörde darüber entstanden, ob nach Beendigung, Widerruf oder Änderungen einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung „Abverkaufsfristen“ für noch vorhandene Lagerbestände des nicht mehr zugelassenen Pflanzenschutzmittels (Altprodukt) zu gewähren sind. Das Pflanzenschutzgesetz sieht derartige „Abverkaufsfristen“ bislang nicht vor.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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