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Trinkwasserverordnung 2023 – eine gelungene Novelle?

Relevante Änderungen und Neuerungen im Überblick

Hannes Heidorn

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2023/4/4



Das Trinkwasserrecht wird innerhalb der EU durch die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 vom 16.12.2020 bestimmt. Diese muss, da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, vom jeweiligen Mitgliedstaat in das nationale Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie (EU) 2020/2184 löste die über 20 Jahre geltende Richtlinie 98/83/EG ab, die aufgrund einer Vielzahl von Änderungen an Übersichtlichkeit verloren hatte. Die Trinkwasserrichtlinie wird hauptsächlich durch die Trinkwasserverordnung1 (TrinkwV) in nationales Recht umgesetzt. Sie wuchs aufgrund der neugefassten Trinkwasserrichtlinie von vormals 25 Paragrafen auf nunmehr 72 Paragrafen an. Es besteht jedoch weiterhin Umsetzungsbedarf und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD sowie 19 weitere Mitgliedstaaten wurde wegen der generellen verspäteten Umsetzung, die bis zum 12.1.2023 hätte erfolgen müssen, eingeleitet.2 Im Zentrum dieses Artikels stehen die Änderungen und Neuerungen der Trinkwasserverordnung, insbesondere im Hinblick auf Stoffe und Aufbereitungsstoffe.

Hannes Heidorn ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Chemikalien-, Medizinprodukte- und Lebensmittelrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei ChemLaw und war zuvor als Leiter der Konzernrechtsabteilung eines mittelständischen Medizin- und Biozidprodukteherstellers mit angeschlossenem SHK-Meisterbetrieb tätig. Kontakt: lawyer@chem.law, www.chem.law.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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