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Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz

Alexander Schink Und Michael Winkelmüller


I. Einleitung Das Pflanzenschutzmittelrecht ist in der jüngsten Vergangenheit rechtlich neu geordnet worden. Am 13.6.2011 ist die neue Pflanzenschutz-Verordnung der EU in Kraft getreten.1 Diese Verordnung, die unmittelbar gilt, wird ergänzt durch das Pflanzenschutzgesetz, das am 6.2.2012 in einer Neufassung verabschiedet worden ist2 und am 14.2.2012 in Kraft trat.3 Beide Regelwerke enthalten auch Bestimmungen über den Parallelhandel. EU-rechtlich sind

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(e.g. A | 000123 | 01)

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