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Stoffverbote und RoHS-Konformität seit dem 1. Juli 2006

Julia Bratke Und Elmar Schmelting


I. Einleitung Seit dem 1.7.2006 gelten für die Hersteller von Elektround Elektronikgeräten weitreichende gesetzliche Stoffverbote. Mit diesem Stichtag dürfen neue Elektro- und Elektronikgeräte, deren Zusammensetzung diesen Stoffverboten widerspricht, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.1 Bundesgesetzliche Grundlage hierfür bildet § 5 Abs. 1 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes2 (ElektroG). Mit den hier normierten Stoffverboten werden Vor

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(e.g. A | 000123 | 01)

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