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Abgrenzung kosmetischer Mittel von Arzneimitteln

Andreas Mestel


I. Einleitung Der Hersteller eines Produkts wird in der Regel in einer frühen Phase der Produktentwicklung für sich bewerten, ob das geplante Produkt unter die Definition der kosmetischen Mittel nach der Europäischen Kosmetikrichtlinie1 oder eine andere Produktdefinition fällt. Hiervon hängen wegen unterschiedlicher gesetzlicher Vorgaben im Einzelfall die Modalitäten der Produktion, des Inverkehrbringens und des Vertriebs ab. Nach der Konzeption der K

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(e.g. A | 000123 | 01)

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