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Die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien nach dem Rotterdamer Übereinkommen und der Verordnung (EG) Nr. 304/2003

Jürgen Fluck


I. Einleitung Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien birgt Risiken, wenn dem Verwender ausreichende Kenntnisse über die Stoffeigenschaften und das erforderliche Risikomanagement fehlen. Dies ist in vielen Entwicklungsländern der Fall, in denen es nicht nur an den notwendigen Erfahrungen öffentlicher Stellen, sondern auch an der Import- und Verwendungskontrolle für den sicheren Umgang mangelt. Internationale Verträge und europäische Gesetzgebung bezwecken

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(e.g. A | 000123 | 01)

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