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StoffR 1/2023 jetzt verfügbar

Öffentliches Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht, Anwendung des Stoffrechts für Lithium-Ionen-Batterien, Einführung eines nationales Vergiftungsregisters, Desinfektionsmitteleinsatz in der dentalen Behandlungseinheit, Einordnung von stickstoffbasierten Schädlingsbekämpfungsmitteln als Biozidprodukte, AGB-Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie, Einstufung von Titandioxid als vermutlich krebserregend unter die CLP-VO.

Alexander Koof beschäftigt sich mit dem öffentlichen Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht. Diese Materie ist bisher wenig diskutiert, betrifft aber nicht zuletzt eine chemikalienrechtliche Seite, die Einfluss auf die Diversität in Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft haben kann.

Peter Duschek und Marcel Lobstedt geben einen Überblick über verwaltungsrechtliche Vorschriften, die bei der Herstellung, Lagerung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien bestehen und berücksichtigt werden müssen.

Kathrin Begemann und Lars Hoffmann stellen die Planungen und das regulatorische chemikalienrechtliche Umfeld zur Einführung eines nationalen Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor, das einen besseren Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland bieten soll.

Henning Krüger und Hannes Heidorn befassen sich mit dem Desinfektionsmitteleinsatz in der dentalen Behandlungseinheit. Sie zeigen auf, dass diese Sondersituation eines Dual-Use sowohl die Vorschriften der Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 als auch die der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 mobilisiert.

Henning Krüger bespricht weiterhin die BGH-Entscheidung vom 10.11.2022 – 1 ZR 16/22, die ein wettbewerbsrechtliches Verfahren nach § 3a UWG betrifft. Es ging dabei um die Einordnung von stickstoffbasierten Schädlingsbekämpfungsmitteln als Biozidprodukte im Rechtssinne.

Tobias Lenz und Vanessa Bertram rezensieren die viel beachtete BGH-Entscheidung vom 26.10.2022 – XII ZR 89/21 zur (unwirksamen) AGB-Klausel zu einer Fernabschaltung einer Autobatterie.

Robin van der Hout und Valentine Lemonnier schließen mit der Besprechung der wichtigen EuG-Entscheidung, mit der die Einstufung von Titandioxid als vermutlich krebserregend unter die CLP-VO für nichtig erklärt wurde.

Eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht rundet das Heft ab.

 


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