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StoffR 3/2022 jetzt verfügbar

Analyse der Abgabevorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung, Fulfilment-Dienstleister im Produktsicherheitsrecht, Verfahren der gegenseitigen Anerkennung bei geringfügigen Verwendungen, Änderungen im Zug der Revision der Schweizer Chemikalienverordnung, Ausweitung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und der digitale Produktpass.

Heft 3 beginnt mit einer Abhandlung von Dominik Asbrand und Thomas Klindt über die Abgabevorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung. Ausgehend von der Frage, was unter einer Abgabe zu verstehen ist und wer bei diesem Prozess aus rechtlicher Sicht beteiligt ist, werden die Anforderungen an die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz übersichtlich dargestellt sowie mögliche Verstöße gegen die Abgabevorschriften und entsprechende Sanktionen beschrieben.

Die wachsende Bedeutung des Online-Handels hat u. a. dazu geführt, dass der europäische Gesetzgeber mit dem Erlass der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 ein Instrumentarium geschaffen hat, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsakteure zu gewährleisten. Waren bis zum Erlass der genannten Verordnung sowie dem nationalen Produktsicherheitsgesetz von 2021 grundsätzlich Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler Adressat von Verpflichtungen und damit auch von Marktüberwachungsmaßnahmen, so wurde nun der Fulfilment-Dienstleister als eigenständiger Wirtschaftsakteur eingeführt. Carsten Schucht unternimmt in seinem Beitrag den Versuch, diesen Akteur sowie dessen Pflichten vorzustellen und von den anderen – bekannten – Akteuren abzugrenzen.

In den Bereich des Pflanzenschutzmittelrechts führt die Abhandlung von Alexander Koof. Es geht dabei um das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung bei geringfügigen Verwendungen unter den EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Nach Darstellung der Grundzüge des Verfahrens geht der Verfasser der Frage nach, ob ein Mitgliedstaat berechtigt und verpflichtet ist, das öffentliche Interesse an der Zulassung zu prüfen.

Dag Kappes gibt in seinem Beitrag einen umfassenden Überblick über die aktuelle Revision der Schweizer Chemikalienverordnung. Da die Schweiz ihr Chemikalienrecht maßgeblich auf das der EU stützt, bedarf es regelmäßiger Anpassungen an die dortige Entwicklung der REACH- bzw. der CLP-Verordnung. Ziel ist die Vermeidung von Handelshemmnissen im gegenseitigen Warenverkehr bei gleichzeitig hohem Schutzniveau.

Mit der geplanten Ausweitung der bestehenden Ökodesign-Verordnung auf eine möglichst breite Palette von Produkten hat sich die EU-Kommission eine Mammutaufgabe vorgenommen. Tim Becker unternimmt den Versuch einer ersten Darstellung des Kommissionsentwurfs vom 30.3.2022. Auch wenn noch viele Bestimmungen vage gehalten sind und weiterer Konkretisierung bedürfen, empfiehlt der Autor den betroffenen Kreisen besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Ökodesign-Anforderungen an noch festzulegende Prioritätsprodukte oder einen digitalen Produktpass und sieht auch die Möglichkeit für selbstregulierende Maßnahmen einer Branche unter dem Dach der künftigen Verordnung.

Eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht rundet das Heft ab.


Lesen Sie hier die ganze Ausgabe der StoffR 3/2022.

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