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StoffR 4/2021 Jetzt verfügbar

Polymerregistrierung in Südkorea, Verarbeitete tierische Proteine in der Tierernährung, Kategorisierung tierischer Nebenprodukte nach dem Urteil des EuGH vom 2.9.2021 – C-836/19, Tagungsbericht: SCIP-Datenbank in der Praxis von Unternehmen, Behörden und Entsorgungswirtschaft

Jae-Seong Choi, Yu-Jeong Choi und Dieter Drohmann setzen sich mit der Polymerregistrierung in Südkorea gemäß K-REACH auseinander und bieten einen Überblick über mögliche Ausnahmeregelungen, relevante (Studien-)Anforderungen sowie praktische Hürden, insbesondere in der gemeinsamen Registrierung. Auch die möglicherweise unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Registranten eines Stoffes (d. h. Kosteneffizienz vs. globale Datenkonsistenz und Qualität) werden erörtert.

Tierische Nebenprodukte und die für sie relevanten Rechtsrahmen werden von zwei Autoren aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet. So richtet der Beitrag von Clemens Comans zunächst das Augenmerk auf tierische Nebenprodukte, welche, vor allem für die Produktion von verarbeitetem tierischem Protein (vtP), ein wichtiger Baustein der Nutztier- als auch der Heimtierfütterung sind und aufgrund der BSE-Krise umfassenden Verfütterungsverboten unterliegen. Der Autor erläutert den relevanten Rechtsrahmen und die Begriffsbestimmungen zur Verarbeitung tierischer Proteine in der Tierernährung und geht auf die bestehenden Vorgaben bezüglich ihrer Verfütterung ein. Des Weiteren werden die wesentlichen Auflagen für die Herstellung und Kennzeichnung von vtP, die Registrierungs- und Zulassungspflicht, Rohstoffanforderungen, anzuwendende Verarbeitungsmethoden und Anforderungen an Lagerung und Transport überblicksartig vorgestellt.

Hans-Jürgen Müggenborg beleuchtet anschließend die Einstufung tierischer Nebenprodukte im Rahmen der Rezension des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall C-836/19 vom 2.9.2021. Mit einer Übersicht der europäischen und deutschen Rechtsvorschriften führt er in das Thema ein und analysiert dann das Urteil, in welchem der EuGH in Anbetracht des Gesamtzusammenhangs der Regelungsziele der EU-Bestimmungen zu dem Schluss kommt, dass das ursprünglich als Kategorie 3 eingestufte tierische Nebenprodukt umgestuft werden muss, wenn durch Veränderungen (Fremdkörper, Schimmel, Fäulnis) nicht weiter angenommen werden kann, dass von dem Nebenprodukt keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht.

Die Pflicht der Meldungen in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA besteht seit Beginn dieses Jahres. Der Tagungsbericht von Friedrich Markmann zieht hierzu ein erstes Resümee. Dazu fasst der Autor die unterschiedlichen, im Seminar behandelten Schwerpunkte in der Nutzung der Datenbank zusammen und hält fest, dass die Meldepflicht zwar zwischenzeitlich von vielen verpflichteten Wirtschaftsakteuren akzeptiert wurde, der vorgesehene Nutzen allerdings in Anbetracht der Realität der praktischen Abfallbehandlung fraglich sei.

Eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht rundet das Heft ab.


Lesen Sie hier die ganze Ausgabe der StoffR 4/2021.

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