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Neu: StoffR 2/19

Kamann beschäftigt sich mit der aktuell in Gerichtsverfahren und auch in der politischen Diskussion umstrittenen Frage, ob für die vom Umweltbundesamt im Rahmen seiner Einvernehmenserklärung im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren eingeführten sog. Biodiversitätsflächen-Auflagen  eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht.

In ihrem Bericht über das Zulassungsverfahren für Biozide in der Schweiz legen Kappes und Kolp Buchs dar, dass die Schweizer Verordnung über Biozidprodukte als Teil des Mutual Recognition Agreements mit der EU vollständig harmonisiert ist. Experten der Schweiz wirkten in den Expertengremien der EU mit und das Land beteilige sich auch an den Verfahrenskosten. Dies bedeute allerdings auch, dass für kleine lokale Anbieter keine nationalen Sonderregelungen möglich seien.

Wess und Wess geben einen Überblick über die von der Europäischen Medizinagentur EMA geplante Anpassung des EMEA-Leitfadens für die Umweltrisikobewertung von Humanarzneimitteln von 2006 an den technischen Fortschritt. Der Entwurf vom November letzten Jahres war zur Kommentierung bis zum 30.6.2019 veröffentlicht worden.

Schumann, Hagenmeyer und Hahn gehen in ihrer Anmerkung zu dem Urteil des VGH München vom 7.2.2019 der Frage nach, ob ein positiver Salmonellenbefund von Fleischdrehspießen an und für sich bereits ein Grund für einen Rückruf der Produkte sei oder zunächst noch eine Sicherheitsbewertung nach Art. 14 der EU- Basis-Verordnung für Lebensmittel 2073/2005 durchgeführt werden müsse.

 

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