Rechtschutzmöglichkeiten unter REACH – Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der ECHA im Überblick journal article Stephan Patrick Waggershauser Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 6 (2009), Issue 3, Page 7 I. Einleitung Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) ist neben den nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten ganz wesentlich mit dem Vollzug der Vorgaben des neuen europäischen Stoff- und Chemikalienrechtes in Gestalt der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 befasst. Rechtstechnisch sieht die REACH-VO dabei die Rechtsform der Entscheidung i. S. v. Art. 249 Abs. 4 EG als das zentrale Vollzugsinstrument der ECHA vor. Der nachfolgende Bei
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen