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Die KRINKO-Empfehlung zur Flächendesinfektion Journal Artikel

Rechtliche Bewertung aus der Perspektive des Biozidrechts

Henning Krüger, Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 20 (2023), Ausgabe 3, Seite 186 - 201

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) veröffentlicht gemäß § 23 Abs. 1 IfSG u. a. Empfehlungen zur Desinfektion von Flächen in infektionssensiblen Bereichen des Gesundheitswesens. Die aktuelle KRINKO-Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen weist allerdings erhebliche rechtliche und tatsächliche Mängel auf, die in diesem Beitrag näher betrachtet werden.


Desinfektionsmitteleinsatz in dentalen Behand­lungseinheiten Journal Artikel

Biozidprodukte, Medizinprodukte oder Dual-Use?

Henning Krüger, Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 20 (2023), Ausgabe 1, Seite 25 - 30

Desinfektionsmittel zum Einsatz in dentalen Behandlungseinheiten sind als Dual-Use-Produkte einzuordnen, wenn sie sowohl einem bioziden Zweck, wie der Wasserentkeimung, als auch zur Desinfektion des Medizinproduktes dienen. In diesem Fall müssen diese Produkte die regulatorischen Anforderungen sowohl der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 als auch der Medizinprodukteverordnung (EU) Nr. 2017/745 erfüllen.



Urteile des LG Bochum und des LG Köln zur rechtlichen Einordnung von Wasserdesinfektionsmitteln in dentalen Behandlungseinheiten als Biozidprodukte Journal Artikel

Henning Krüger

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 20 (2023), Ausgabe 2, Seite 106 - 111

Das Landgericht Bochum hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit Urteil vom 22.3.2023 – I-13 O 14/231 Wasserdesinfektionsmittel für die Verwendung in dentalen Behandlungseinheiten als Biozidprodukte eingeordnet. Das LG Köln hat in einem anderen einstweiligen Verfügungsverfahren, 84 O 51/232, mit Beschluss vom 21.4.2023 in Bezug auf ein spezielles Produkt angenommen, dass dieses als Medizinprodukt einzuordnen sei.


Die Neuordnung des nationalen Biozidrechts durch die ChemBiozidDV Journal Artikel free

Henning Krüger

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 18 (2021), Ausgabe 3, Seite 114 - 123

Bereits seit langem war kritisiert worden, dass die nationalgesetzlichen Regelungen für Biozidprodukte in Deutschland auf zwei Verordnungen verteilt und diese auch noch vollkommen veraltet waren. Im September 2020 legte das federführende Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf für die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) vor. Nach intensiver Kommentierung durch die Industrie, den Handel, die Verwender sowie die Bundesländer und weiterer Interessenverbände wurde der überarbeitete Verordnungstext am 12.5.2021 durch die Bundesregierung beschlossen, dem der Bundesrat am 25.6.2021 mit einigen Änderungen zustimmte. Die Verordnung wurde am 25.8.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wer jedoch gehofft hatte, dass diese Verordnung endlich die vollkommen überholten und in vielfacher Hinsicht unzulänglichen Altregelungen durch ein besseres Regelungswerk ersetzt, das die Sicherheit von Menschen, Tieren und der Umwelt im Hinblick auf Biozidprodukte gewährleistet, dabei leicht verständlich und vollziehbar, aber ohne einen unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Kostenaufwand bei Behörden und Wirtschaft zu schaffen ist, der hat sicherlich zu viel erwartet. Tatsächlich wird die Verordnung, auch wenn sie verschiedene sinnvolle Ansätze enthält, im Ergebnis den an sie gestellten Erwartungen nicht gerecht. Der vorliegende Artikel bietet einen Überblick über die Regelungen der neuen ChemBiozidDV, vergleicht diese mit den Altregelungen und setzt sich mit der an den neuen Regelungen geübten Kritik auseinander, um schließlich einen Ausblick darauf zu geben, welche Auswirkungen diese Regelung auf den Handel und die Industrie haben wird.