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Aktuelle Werbestrategien für Nahrungsergänzungsmittel und ihre Bewertung durch die Rechtsprechung Journal Artikel

Moritz Hagenmeyer

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 6 (2009), Ausgabe 2, Seite 6

I. Einleitung Dem Einfallsreichtum von Werbestrategen scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein – sieht man einmal von den gesetzlichen Schranken ab. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings schnell: Die einschlägigen lebensmittelrechtlichen Werbeverbote stellen gerade für die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln eine besondere Herausforderung dar. Denn diese spezielle Gruppe von Lebensmitteln lebt im wesentlichen von der Bewerbung. Nicht jeder


Das Survival der Claims Nhrwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Übergangszeit Journal Artikel

Moritz Hagenmeyer

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 4 (2007), Ausgabe 5, Seite 9

StoffR 5| 2007 Das „Survival“ der „Claims“ 201 Aktualisierungen sind alle 2-3 Jahre geplant. Es ist auch anzumerken, dass im IESCS über 7.000 nicht öffentliche Eintragungen verzeichnet sind. Die Umweltbehörde SEPA26 bietet für umgerechnet 20,00 EUR die Stoffrecherche an, ob eine Stoff im Verzeichnis gelistet ist. Gegen Bezahlung ist das öffentliche Inventar auch online verfügbar. 9. Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis ERMA, die neuseeländische „En


Das Gänseblümchen wird entblättert Journal Artikel

Moritz Hagenmeyer, Andreas Hahn Und Tobias Teufer

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 3 (2006), Ausgabe 1, Seite 16

I. Einleitung Spätestens seit Inkrafttreten der Nahrungsergänzungsmittel- Richtlinie 2002/46/EG ist es amtlich: „Nahrungsergänzungsmittel können eine breite Palette von Nährstoffen und anderen Zutaten enthalten, unter anderem, aber nicht ausschließlich, ( . . . ) Pflanzen und Kräuterextrakte“3. Was dabei mit „breit“ gemeint ist4 und ob mit „Palette“ das richtige Wort gewählt wurde5, soll hier nicht weiter untersucht werden. Auch wenn der Wortlaut des zitie


Totgesagte leben länger Journal Artikel

Moritz Hagenmeyer

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 1 (2004), Ausgabe 4, Seite 7

I. Vom Fremden zum Technologen 1. Der Ursprung Ursprünglich waren die Zusatzstoffe dem deutschen Lebensmittelrecht fremd. Man nannte sie deshalb „fremde Stoffe“ (§ 4 a LMG, der erkennbar nachträglich in das Gesetz aus dem Jahre 1927 eingefügt wurde1) bzw. „Fremdstoffe“ und sie wurden ab 1958 in insgesamt 11 verschiedenen Fremdstoffverordnungen geregelt. Ihr wesentliches gemeinsames Charakteristikum war ihre Beschaffenheit; sie waren vor allem dadurch

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