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Transfer des Alleinvertreters unter Korea-REACH journal article

Dieter Drohmann, Jae-Seong Choi, Sun-Jong Park

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 20 (2023), Issue 4, Page 258 - 261

Das Konzept des Alleinvertreters1 (Only Representative, OR) ist in der globalen chemischen Industrie wohlbekannt – vor allem bei Herstellern/Produzenten, die Produkte aus Ländern außerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Vorschriften liefern. Diese ausländischen Hersteller ernennen Alleinvertreter aus verschiedenen Gründen: um Nachteile zu vermeiden, die sich daraus ergeben, dass sie nicht physisch auf dem Markt vertreten sind oder um die regulatorischen Verpflichtungen des Importeurs in ihrem Namen zu erfüllen bzw. um vertrauliche Geschäftsinformationen im Zusammenhang mit den importierten Chemikalien zu schützen. Folglich muss der bestellte OR gut qualifiziert und in der Lage sein, eine nachhaltige Lösung für die Übernahme von Verantwortung anzubieten, um die Ausfuhr des Herstellers bzw. Einfuhr des Importeurs im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zu gestalten. Aufgrund der sich dynamisch verändernden wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen und des Wettbewerbs auf dem Markt sehen sich die ausländischen Hersteller jedoch mit der Notwendigkeit konfrontiert, den OR zu wechseln. Bei einem OR-Wechsel ist es für die Hersteller von größter Bedeutung sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten, die vom vorherigen Alleinvertreter durchgeführt wurden, sicher auf den neuen übertragen werden, um Kosten und Doppelarbeit zu vermeiden. Gemäß der EU-REACH-Verordnung2 ist diese Übertragung des OR im EU-REACH-IT-System3 vorgesehen. In Korea oder bei K-REACH4 ist eine entsprechende Funktion im IT-System bisher noch nicht implementiert. Aus diesem Grund benötigt K-REACH einen anderen Ansatz zur Handhabung der Übertragung, bis das koreanische System aktualisiert wird.


Die koreanische SSIC-Liste journal article

Pendant zur REACH-Kandidatenliste der EU?

Jae-Seong Choi, Yu-Jeong Choi, Sol-Ah Song, Dieter Drohmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 19 (2022), Issue 2, Page 90 - 94

Unter Korea-REACH gibt es ein Pendant zu den Stoffen, die wir unter EU-REACH als besonders besorgniserregend beschreiben (SVHC – Substances of Very High Concern). In Korea werden diese Stoffe als Substance Subject to Intensive Control (SSIC) bezeichnet, und sie haben nahezu gleiche Kriterien, die zu deren Identifizierung herangezogen werden. Es gibt jedoch auch Unterschiede, die es zu beachten gilt. Der Beitrag versucht diese Abweichungen herauszuarbeiten und Konsequenzen für die Industrie aufzuzeigen.


Polymerregistrierungen unter Korea-REACH journal article

Anforderungen und praktische Ansätze für eine gemeinsame Registrierung

Jae-Seong Choi, Yu-Jeong Choi, Dieter Drohmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 18 (2021), Issue 4, Page 179 - 183

In Korea müssen Polymere im Rahmen von K-REACH registriert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, der Registrierungsverpflichtung nachzukommen, je nachdem, ob sie im Koreanischen Chemikalieninventar KECI aufgeführt sind oder sie die Ausnahmekriterien erfüllen. Insbesondere die gemeinsame Registrierung von polymeren Stoffen ist angesichts der knappen Fristen eine neue Herausforderung für die K-REACH-Registranten. Die in großem Umfang zu erstellenden Studiendaten sind ebenfalls ein wichtiger Faktor, der zwischen den Mitregistranten bei den gemeinsamen Registrierungen sorgfältig diskutiert werden muss. Das Verständnis für Gruppierungsansätze von Polymeren könnte weiter optimiert werden, um die Polymerregistrierung in den kommenden Registrierphasen effizienter und belastbarer zu gestalten.


Neue Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter in Südkorea journal article

Dieter Drohmann, Jae-Seong Choi, Sun-Jong Park

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 18 (2021), Issue 1, Page 13 - 19

Mit der Präzisierung des K-OSHA-Gesetzes gibt es seit dem 16.1.2021 neue Anforderungen zur Offenlegung von Inhaltsstoffen in Sicherheitsdatenblättern sowie eine Verpflichtung zur Einreichung der Sicherheitsdatenblätter in das neu geschaffene Online-Portal des koreanischen Arbeits­ministeriums. Die Fristen hängen von den in Verkehr gebrachten Mengen der chemischen Produkte ab.


Status der Kosmetik-Reglementierung in Südkorea journal article open-access

Doris Peters, Jae-Seong Choi

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 17 (2020), Issue 4, Page 165 - 171

Südkorea gehört zu den zehn größten Kosmetikmärkten der Welt und gilt als globales Zentrum für Innovationen in der Kosmetik. „K-Beauty“ ist auf dem Vormarsch, südkoreanische Produkte beeindrucken durch ihre Wirksamkeit, Verpackung und sensorische Attraktivität und inspirieren damit auch zunehmend westliche Marken. Um einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten, der die Entwicklung der Kosmetikindustrie nicht behindert, erließ die südkoreanische Regierung im Jahre 2000 eine übergreifende Reglementierung für Kosmetika, die als „Cosmetics Act“ bekannt ist. Das mehrfach überarbeitete Gesetz sieht Maßnahmen für die Herstellung, den Import und den Verkauf von Kosmetika und kosmetischen Inhaltsstoffen vor, einschließlich detaillierter Anforderungen an die Kennzeichnung und Reklame der Produkte. In einer Revision vom April 2020 wurden noch einmal wesentliche Änderungen im Bereich der Sicherheitsstandards und Produktkennzeichnung veranlasst, die Marktteilnehmer entlasten.

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