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Neuere Entwicklungen im Recht der Lebensmittel­werbung journal article

Thomas Bruggmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 17 (2020), Issue 3, Page 132 - 137

„Wer nicht wirbt, der stirbt“, soll einst Autobauer Henry Ford gesagt haben. Bei der Werbung für Lebensmittel ist diese Sentenz um folgende Erkenntnis zu ergänzen: „Wer wirbt, der landet schnell vor Gericht“. Denn Lebensmittelunternehmer sehen sich in Deutschland mit einem kaum überschaubaren, durch den Gesetzgeber ständig um neue Verästelungen angereicherten Geflecht von Regelungen konfrontiert, das Werbung für Lebensmittel enge Grenzen setzt, sowie mit vielen klagefreudigen Akteuren, die Grenzauslotungen und -überschreitungen gerne auf den justiziellen Prüfstand stellen. Der vorliegende Beitrag möchte einen Überblick über aktuelle Tendenzen und Entscheidungen im Recht der Lebensmittelwerbung geben.



Neues zur Abgrenzung von Biozid-Produkten gegenüber Arzneimitteln und anderen Borderline-Produkten journal article

Thomas Bruggmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 9 (2012), Issue 4, Page 156 - 159

– zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 1.3.2012, Rs. C-420/10

I. Einleitung Die Abgrenzung von Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln und ähnlichen Produkten mit Gesundheitsbezug andererseits ist ein neuer „Klassiker“ des Stoffrechts. Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich eine Grundsatzentscheidung zur Grenzlinie zwischen Bioziden und geringer regulierten Produkten wie Kosmetika, Tierpflegemitteln oder Wasch- und Reinigungsmitte


Vorsicht, Biozide! Ein Überblick über die Werbebeschränkungen für Biozid-Produkte nach § 15 a Abs. 2 ChemG journal article

Thomas Bruggmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 7 (2010), Issue 5, Page 211 - 214

I. Einführung Biozid-Produkte sind en vogue. Zum einen ermöglicht es diese Produktkategorie, bestimmte Erzeugnisse nunmehr aus dem strikten Regulierungs-Regime des Arzneimittelrechts herauszulösen und ohne arzneimittelrechtliche Zulassung zu vertreiben, wie es derzeit etwa für Desinfektionsmittel lebhaft diskutiert wird1. Zum anderen laufen manche Borderline-Produkte, die bislang als kosmetische Mittel, Tierkosmetika etc. vertrieben wurden, Gefahr, zu

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