@article{heinrich2022ein author = {Svenja Heinrich}, title = {Ein Jahr SCIP-Datenbank: Ein Praxisbericht}, journal = {Zeitschrift für Stoffrecht}, volume = {19}, number = {1}, year = {2022}, abstract = {Seit dem 5.1.2021 gibt es für Erzeugnislieferanten im Sinne der REACH-Verordnung nach § 16f des Chemikaliengesetzes (ChemG) neue Pflichten. Sie müssen Informationen zu SVHC-Kandidatenstoffen (Substances of Very High Concern) in ihren Produkten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Verfügung stellen, wenn die Konzentration 0,1 Massenprozent bezogen auf das Erzeugnis überschreitet. Der VDMA e. V. (Verband der Maschinen- und Anlagenbauer) begleitet seit der Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2018, in welcher die neuen Pflichten verankert sind, den Prozess rund um das nationale Gesetzgebungsverfahren und den Aufbau der Datenbank (SCIP), in die alle Informationen übermittelt werden sollen. Jeder Maschinen- und Anlagenbauer ist der Definition der REACH-Verordnung zufolge ein Erzeugnislieferant und hat zumeist gewisse Pflichten, da z. B. in den Produkten eingesetzte Legierungen zur besseren Zerspanbarkeit mit Absicht den SVHC-Stoff Blei zugesetzt bekommen haben. Der Maschinenbauer als nachgeschalteter Anwender kam in der Vergangenheit zumeist nicht mit den IT-Systemen der ECHA in Kontakt, und auch in Unternehmen wurden relevante Informationen zur Lieferkettenkommunikation zumeist händisch gepflegt. Die Herausforderungen im Bereich der Herstellung sehr komplexer und individuell gefertigter Produkte im Umgang mit der SCIP-Datenbank sind vielfältig. Sie beginnen bei juristischen Fragestellungen und enden bei Fragen zur praktischen Umsetzung beim Einreichen von SCIP-Dossiers.}, url = {https://doi.org/10.21552/stoffr/2022/1/5} doi = {10.21552/stoffr/2022/1/5} }