TY - JOUR T1 - Biodiversitätsflächenauflagen im pflanzenschutzrechtlichen Zulassungsverfahren A1 - Kamann, Hans-Georg PY - 2019 N2 - Ende 2018 hat das Umweltbundesamt (UBA) damit begonnen, im Rahmen des Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahrens nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (VO 1107/2009) bei der Erteilung seines Einvernehmens gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vorzugeben, dass Pflanzenschutzmittel zum Schutz der biologischen Vielfalt nur noch angewendet werden dürfen, wenn der anwendende Landwirt mindestens 10% der Ackerfläche seines Betriebes als sog. „Biodiversitätsfläche“ unterhält. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass es für die Festsetzung von Biodiversitätsflächenauflagen weder im Unions- noch im nationalen Recht eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage gibt. Bis zur erforderlichen Änderung der VO 1107/2009 hat sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die offensichtlich rechtswidrige Konditionierung des Einvernehmens durch das UBA hinwegzusetzen, um dem durch die VO 1107/2009 gewährten Zulassungsanspruch bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur praktischen Wirksamkeit zu verhelfen. Der Erlass weitergehender Regelungen obliegt dem europäischen Gesetzgeber. JF - Zeitschrift für Stoffrecht JA - Zeitschrift für Stoffrecht VL - 16 IS - 2 UR - ER -