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Editorial


Dieses Heft der StoffR macht seinem Namen alle Ehre. Der einleitende Aufsatz von Daniel Tietjen befasst sich mit der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten, die als Einmalprodukte in Verkehr gebracht worden sind. Vor dem Hintergrund des enormen Einsparungspotentials bei öffentlichen Gesundheitskosten beleuchtet der Autor den Rechtsrahmen, insbesondere auch im Hinblick auf Art. 17 der ab dem 26. Mai 2020 anwendbaren EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745. Dabei verbleiben allerdings den Mitgliedstaaten weiterhin erhebliche Regelungskompetenzen bis hin zu einem Verbot der Wiederaufbereitung von Einmalprodukten. Der Autor plädiert vor diesem Hintergrund dafür, dass der deutsche Gesetzgeber die bestehenden Regelungen in § 10 MPG überarbeitet.

Der sich anschließende Beitrag von Christian Schmitt befasst sich mit produktstrafrechtlichen Haftungsrisiken beim Inverkehrbringen von Herbiziden am Beispiel des Stoffes Glyphosat. Dieser aus der öffentlichen Diskussion bekannte Stoff war Gegenstand zahlreicher Kampagnen von NGOs, die sogar zu einer möglichen Änderung der VO (EG) Nr. 178/2002 bezüglich etlicher Grundsätze des Lebensmittelrechts führen könnten. Der Beitrag befasst sich allerdings mit dem zu Unrecht stiefmütterlich behandelten Thema der strafrechtlichen Verantwortung, die nicht verwaltungsakzessorisch ist.

Ein weiterer Beitrag von Nicole Kambeck und Moritz Grunow befasst sich mit dem praktisch schwierigen Thema des Recyclings von HBCD-haltigen Dämmstoffen, die wegen ihrer flammgeschützten Beschaffenheit besonderen Anforderungen unterliegen und den damit verbundenen besonderen technischen und regulatorischen Problemen beim Recycling dieser Stoffe im Sinne einer „Circular Economy“. Diese abfallrechtliche Abhandlung hat angesichts der Entsorgungsprobleme dieser Dämmstoffe hohe praktische Relevanz.

Schlussendlich stellt Marco de Morpurgo in seinem englischsprachigen Beitrag „The Sun Also Rises in Italy: New Statutory Transparency Requirements Expected under the Proposed Italian Sunshine Act“ geplante italienische Regelungen zur Transparenz bei der Zusammenarbeit von Angehörigen von Gesundheitsberufen und der pharmazeutischen Industrie vor. Auch wenn gemeinhin bekannt sein dürfte, dass in Italien oft die Sonne scheint, werden mit der vorgesehenen Regelung zukünftig sehr weitreichend sämtliche Vereinbarungen zwischen dem „Health Care Sector“ mit anderen Personen und Einrichtungen am Markt in einem Transparenzregister öffentlich gemacht und somit im wahrsten Sinne „beleuchtet“.

Diese Ausgabe der StoffR verspricht somit wieder eine spannende Lektüre. Auch wenn man nicht unmittelbar mit den jeweils abgehandelten rechtlichen Problemen befasst ist, liefern alle Beiträge wertvolle Denkanstöße bezüglich der kommenden rechtlichen Entwicklungen im eigenen Fachbereich. Somit wird die StoffR im besten Sinne ihrer Aufgabe gerecht, den Blick für das „große Ganze“ zu schärfen.

Andreas Meisterernst

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