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Revision der Schweizerischen Biozidprodukte­verordnung

Einführung einer Mitteilungspflicht für Biozidprodukte

Deborah Mühle

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2024/1/11



Eine Revision der Schweizerischen Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12)1 ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung dieser Revision ist die Einführung einer Verpflichtung zur Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen von Biozidprodukten. Ausserdem wurden Indikatoren auf der Grundlage von Messungen in Gewässern festgelegt, die zur Bewertung und Verminderung der Risiken von Biozidprodukten beitragen werden. Der Hintergrund, der zu dieser Revision geführt hat, wird erläutert und das Revisionsverfahren, einschliesslich der öffentlichen Vernehmlassung, wird besprochen.

Dipl. Werkstoff-Ing. ETH Deborah Mühle ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beim schweizerischen Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Abteilung Chemikalien. Kontakt: deborah.muehle@bag.admin.ch.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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