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Die Einführung eines nationalen Vergiftungsregisters

Ziele, Chancen und Rahmenbedingungen

Kathrin Begemann, Lars Hoffmann

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2023/1/5



Die Bundesregierung plant die Einführung eines nationalen Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), um einen besseren Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland zu erhalten. Hierzu sollen die Daten zu Vergiftungsfällen und Verdachtsfällen von Vergiftungen aus den sieben deutschen Giftinformationszentren der Länder (GIZ) und die ärztlichen Mitteilungen zu Vergiftungen (nach § 16e Chemikaliengesetz) zusammengeführt und ausgewertet werden. Ein Vergiftungsregister ermöglicht die frühzeitige Erkennung verdeckter Vergiftungsrisiken, unterstützt die Einleitung regulatorischer Maßnahmen und hilft, den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen. Zudem können durch das Vergiftungsregister verschiedene Melde- und Informationspflichten der Bundesrepublik Deutschland besser erfüllt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat dafür einen Entwurf zur Änderung des Chemikaliengesetzes vorgelegt.

Kathrin Begemann ist kommissarische Leiterin der Fachgruppen Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten und Nationales Vergiftungsregister am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin. Kontakt: Kathrin.Begemann@bfr.bund.de. Lars Hoffmann, LL.M. ist Referent im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Berlin. Kontakt: Lars.Hoffmann@bmuv.bund.de. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Autoren wieder, die nicht mit den Auffassungen der genannten Stellen übereinstimmen muss.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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