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Anwendung des Stoffrechts für Lithium-Ionen-Batterien

Peter Duschek, Marcel Lobstedt

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2023/1/4



Im nachfolgenden Artikel wird dargestellt, welche verwaltungsrechtlichen Vorschriften, vor allem genehmigungsrechtlich aktuell, bei der Herstellung, Lagerung und Entsorgung von Batterien bestehen und berücksichtigt werden müssen. Zur Vereinfachung wird nachfolgend teils nur von Batterien gesprochen. Es sind damit aber alle bekannten Bauartentypen von Batterien wie u. a. Lithium-Ionen-, Natrium-Ionen- oder Cadmium-Ionen-Batterien oder -Akkus gemeint. Der Transport von Batterien ist nicht zentraler Gegenstand der Untersuchungen und wird nur kurz umrissen, zeigt allerdings ebenfalls die Komplexität der Materie. Daher soll auch dieser Teil der Lieferkette zumindest kurz erläutert werden.

Peter Duschek und Marcel Lobstedt, UMCO GmbH, Hamburg. Kontakt: p.duschek@umco.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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