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Das Schweizer Chemikalienrecht: Die aktuelle Revision der Chemikalienverordnung und künftige Herausforderungen

Dag Kappes

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2022/3/6



Die Schweiz hat ihr Chemikalienrecht auf das der EU ausgerichtet. Dies bedarf regelmässiger Anpassungen der Schweizer Verordnungen im Chemikalienbereich. Der Bundesrat hat die neueste Änderung der Chemikalienverordnung auf den 1. Mai 2022 in Kraft gesetzt. In Bezug auf die Meldepflicht werden die in der EU Ende 2020 erlassenen Erleichterungen der Mitteilungspflicht nach Art. 45 CLP-Verordnung eingeführt. Aufgrund der Diskussionen mit den interessierten Kreisen werden für bestimmte Produktgruppen weiterreichende, pragmatische Ausnahmen von der Schweizer Meldepflicht beschlossen. Das Anmeldeverfahren für neue Stoffe wird mit dem REACH-Registrierungssystem synchronisiert, indem in der EU registrierte Stoffe zu alten Stoffen werden. Die Mindestanforderung an die Sprache der Kennzeichnung von Chemikalien richtet sich nun nach der Amtssprache des Ortes der Abgabe. Kaum in Kraft, zeichnet sich auch schon weiterer Revisionsbedarf durch die avisierten Änderungen der REACH- und CLP-Verordnungen im Zuge der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit ab.

Dr. rer. nat. Dag Kappes, Dipl. Chem. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Sektion REACH und Risikomanagement der Abteilung Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Er ist verantwortlich für die Fortschreibung der Chemikalienverordnung. Der Autor vertritt hier seine persönliche Meinung. Kontakt: dag.kappes@bag.admin.ch.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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