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Wie wechseln Chemikalien ihren Besitzer und wer im Unternehmen ist hieran beteiligt?

Eine Analyse der Abgabevorschriften der ChemVerbotsV

Dominik Asbrand, Thomas Klindt

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2022/3/3



Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist diejenige Regelung, die die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Abgabe bestimmter, als gefährlich eingestufter Stoffe und Gemische (hier zusammengefasst als „Chemikalien“ bezeichnet) aufstellt. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die ChemVerbotsV auf Unternehmen mit komplexen Herstellungs- und Vertriebsstrukturen nicht richtig passt, sodass unklar wird, wer im Unternehmen (oder vielleicht das Unternehmen selbst) die Vorgaben der §§ 5 ff. ChemVerbotsV einhalten muss. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Abgabevorschriften der ChemVerbotsV und zeigt dabei auf, wie die teils oberflächlichen Regelungen konkretisiert werden können.

Die Autoren sind Rechtsanwälte der Kanzlei Noerr in München. Der Beitrag geht in Teilen auf eine Anfrage aus der Praxis zurück. Kontakt: Thomas.Klindt@noerr.com.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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