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Mottenpapier im Giftschrank

Das „Selbstbedienungsverbot“ der Biozidrechts-Durchführungsverordnung als EU-rechtswidriges faktisches Verkaufsverbot

Hans-Georg Kamann, Cornelia Gersch

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2022/2/4



In der Biozidrechts-Durchführungsverordnung vom 18. August 2021 („ChemBiozidDV“) hat die Bundesregierung vorgesehen, dass bestimmte Biozidprodukte künftig nur in einer Form angeboten und abgegeben werden, in der der Käufer keinen freien Zugriff auf das Biozidprodukt hat, und eine sachkundige Person ein sog. Abgabegespräch führt (sog. Selbstbedienungsverbot). Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass das Selbstbedienungsverbot gegen die Harmonisierungswirkung der europäischen Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 („VO 528/2012“) verstößt und – zumindest für bestimmte Arten von Biozidprodukten – ein unverhältnismäßiges faktisches Verkaufsverbot bewirkt. Wie vom Bundesrat gefordert, sollte das Selbstbedienungsverbot nochmals überdacht und nicht in Kraft gesetzt werden.

Prof. Dr. Hans-Georg Kamann ist Partner der internationalen Sozietät WilmerHale, Frankfurt am Main/Brüssel, Honorarprofessor an der Universität Passau sowie Direktor des Centrums für Europarecht an der Universität Passau. Dr. Cornelia Gersch ist Rechtsanwältin bei WilmerHale in Frankfurt am Main. Kontakt: Hans-Georg.Kamann@wilmerhale.com.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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