- Jahrgang 19 (2022), Ausgabe 1
- Vol. 19 (2022), Nr. 1
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- Seiten 27 - 34
- pp. 27 - 34
Kosmetische Mittel müssen sicher sein – ein Kernanliegen des europäischen Kosmetikrechts
„Nicht sicher“ – wie ist dieser Begriff auf der Basis des Kosmetikrechts zu interpretieren, welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für Kosmetikunternehmer:innen und wie geht das CVUA Karlsruhe als ein amtliches Kosmetiküberwachungslabor mit Abweichungen um?