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Kosmetische Mittel müssen sicher sein – ein Kern­anliegen des europäischen Kosmetikrechts

Evamaria Kratz, Andrea Keck-Wilhelm, Cora Hannes, Birgit Gutsche, Claudia Baumung

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2022/1/6



„Nicht sicher“ – wie ist dieser Begriff auf der Basis des Kosmetikrechts zu interpretieren, welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für Kosmetikunternehmer:innen und wie geht das CVUA Karlsruhe als ein amtliches Kosmetiküberwachungslabor mit Abweichungen um?

Evamaria Kratz, Andrea Keck-Wilhelm, Cora Hannes, Dr. Birgit Gutsche & Claudia Baumung, Sachverständige des Fachbereichs kosmetische Mittel am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe. Kontakt: Kosmetik@cvuaka.bwl.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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