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Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen die POP-Verordnung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Michael Öttinger, Ricardo Reidick

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2022/1/3



Die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) fristet im Gesamtgefüge des europäischen Chemikalien- und Stoffrechts bisweilen ein Schattendasein und wird neben der alles überstrahlenden Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) oftmals kaum beachtet. Der vorliegende Beitrag soll die trotz einer beachtlichen Sanktionslücke möglichen Verstoßfolgen und die Relevanz der POP-Verordnung im Zusammenhang mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufzeigen.

Michael Öttinger ist Rechtsanwalt in der Produktkanzlei in Augsburg und auf das Chemikalienrecht sowie das produktbezogene Umweltrecht spezialisiert. Ricardo Reidick ist Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München und in seiner Anwaltsstation in der Produktkanzlei tätig. Kontakt: Oettinger@produktkanzlei.com.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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