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Polymerregistrierungen unter Korea-REACH

Anforderungen und praktische Ansätze für eine gemeinsame Registrierung

Jae-Seong Choi, Yu-Jeong Choi, Dieter Drohmann

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2021/4/3



In Korea müssen Polymere im Rahmen von K-REACH registriert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, der Registrierungsverpflichtung nachzukommen, je nachdem, ob sie im Koreanischen Chemikalieninventar KECI aufgeführt sind oder sie die Ausnahmekriterien erfüllen. Insbesondere die gemeinsame Registrierung von polymeren Stoffen ist angesichts der knappen Fristen eine neue Herausforderung für die K-REACH-Registranten. Die in großem Umfang zu erstellenden Studiendaten sind ebenfalls ein wichtiger Faktor, der zwischen den Mitregistranten bei den gemeinsamen Registrierungen sorgfältig diskutiert werden muss. Das Verständnis für Gruppierungsansätze von Polymeren könnte weiter optimiert werden, um die Polymerregistrierung in den kommenden Registrierphasen effizienter und belastbarer zu gestalten.

Jae-Seong Choi, Branch Manager, Chemservice Asia, E-Mail: js.choi@chemservice-asia.com; Yu-Jeong Choi, Project Leader, Chemservice Asia, E-Mail: yj.choi@chemservice-asia.com; Dr. Dieter Drohmann, CEO Chemservice-Group, E-Mail: d.drohmann@chemservice-group.com.

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