Weiter zum Inhalt

Die geplante Revision der Schweizer Chemikalien­verordnung

Dag Kappes

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2021/2/7



Bestimmte Chemikalien müssen in der Schweiz in mindestens zwei Amtssprachen gekennzeichnet werden; diese Bestimmung führt dazu, dass sich Produkte in der italienischsprachigen Schweiz legal im Handel befinden, die nicht auf Italienisch angeschrieben sind. Mit der geplanten Revision soll für die Kennzeichnung aller Chemikalien immer die Sprache des Abgabeorts massgeblich sein. Des Weiteren müssen bisher nur Stoffe, die nicht auf einer Altstoffliste stehen, vor dem Inverkehrbringen mit einem Datensatz angemeldet werden; künftig sollen alle Stoffe anmeldepflichtig sein, die nicht in der EU registriert sind. Jedermann kann zu diesen geplanten Änderungen bis zum 16. Juli 2021 Stellung nehmen.

Dr. rer. nat. Dag Kappes, Dipl. Chem. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Sektion REACH und Risikomanagement der Abteilung Chemikalien des Schweizer Bundesamts für Gesundheit (BAG). Er ist verantwortlich für die Fortschreibung der Chemikalienverordnung. Der Autor vertritt hier seine persönliche Meinung.

Empfehlen


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation