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Produktinformationen für die medizinische Notfallberatung nach Art.45 CLP-VO – aktueller Sachstand

Kathrin Begemann, Herbert Desel

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2021/2/5



Die Produktinformationen nach Art. 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung sind eine wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige medizinische Beratung in den Giftinformationszentren. Darüber hinaus stehen diese Informationen auch für statistische Analysen zur Ermittlung des Bedarfs an verbesserten Risikomanagementmaßnahmen zur Verfügung. In diesem Artikel wird insbesondere über die aktuellen Änderungen zur Übermittlung der Rezepturinformation bei besonders variablen Gemischen, die sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1677 ergeben, die Rolle der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA und den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland informiert.

Dipl.-Pharm. Kathrin Begemann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Fachgruppe Expositionsbewertung gefährlicher Produkte am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, E-Mail: Kathrin.Begemann@bfr.bund.de; Dr. Herbert Desel ist Leiter der Fachgruppe Expositionsbewertung gefährlicher Produkte am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, E-Mail: Herbert.Desel@bfr.bund.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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