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Bereitstellungsbeschränkungen und -verbote durch Rechtsverordnungen – eine Analyse des neuen §8 Abs.2 ProdSG-E

Carsten Schucht

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2021/2/4



Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wird ab dem 16.7.2021 auch eine Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass von Bereitstellungsbeschränkungen und -verboten in Gestalt von Rechtsverordnungen aufweisen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den verheerenden Brand im Krefelder Zoo in der Neujahrsnacht 2020. Der vorliegende Beitrag soll die neue Verordnungsermächtigung mit Blick auf Tatbestand und Rechtsfolge analysieren und zugleich aufzeigen, wie ihre Anwendung in praxi voraussichtlich funktionieren wird.

Dr. Carsten Schucht ist Partner der Produktkanzlei in Berlin, E-Mail: schucht@produktkanzlei.com.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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