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Irreführende Arzneimittelwerbung nach dem Urteil des BGH vom 5.11.2020 – I ZR 204/19

Hans-Jürgen Müggenborg

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2021/1/6



Werbebotschaften begegnen einem heute fast überall, selbst auf dem eigenen Handy. Sie wollen zum Konsum anregen. Deshalb ist es wichtig, Werbung zu reglementieren und insbesondere fehlerhafte Werbebotschaften auszuscheiden und so weit wie möglich zu verhindern. Irreführungen von Verbrauchern durch falsche Angaben in der Werbung sind von einem hohen Schädigungspotenzial. Solches wird zu Recht untersagt. Das gilt vor allem bei Produkten mit direktem Einfluss auf die menschliche Gesundheit, so vor allem bei Arzneimitteln.

Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Aachen. Kontakt: info@rechtsanwalt-mueggenborg.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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