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Die Meldepflicht, der UFI und das Produkteregister in der Schweiz

Samantha Doninelli, Dag Kappes, David Murmann

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2020/4/4



Die Meldepflicht in der Schweiz dient sowohl der Notfallauskunft als auch der Marktübersicht der Behörden und ermöglicht, Auswirkungen von Risikominderungsmassnahmen abzuschätzen. Zwar wird der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) schrittweise auch in der Schweiz eingeführt, die Anforderungen an die Meldung sind derzeit jedoch nicht mit denen der EU harmonisiert. Die Daten aus den Meldungen sind im zentralen Produkteregister abgelegt; nicht-vertrauliche Daten sind öffentlich zugänglich.

Dr. rer. nat. Samantha Doninelli, M.Sc. Chem. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Anmeldestelle Chemikalien. Innerhalb der Anmeldestelle leitet sie die Gruppe Produkteregister RPC in fachlicher Hinsicht sowie Projekte im Bereich des Registers. Dr. rer. nat. Dag Kappes, Dipl. Chem. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Sektion REACH und Risikomanagement der Abteilung Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Er ist verantwortlich für die Fortschreibung der Chemikalienverordnung. David Murmann, Chemielaborant, ist technischer Mitarbeiter der Anmeldestelle Chemikalien. Er betreut das RPC und unterstützt Meldefirmen bei fachlichen und technischen Fragen rund um die Meldepflicht. Die Autoren vertreten hier ihre persönliche Meinung.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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