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Status der Kosmetik-Reglementierung in Südkorea

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Doris Peters, Jae-Seong Choi

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2020/4/3

This work is distributed under the Creative Commons Licence Attribution 4.0 International (CC BY 4.0).



Südkorea gehört zu den zehn größten Kosmetikmärkten der Welt und gilt als globales Zentrum für Innovationen in der Kosmetik. „K-Beauty“ ist auf dem Vormarsch, südkoreanische Produkte beeindrucken durch ihre Wirksamkeit, Verpackung und sensorische Attraktivität und inspirieren damit auch zunehmend westliche Marken. Um einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten, der die Entwicklung der Kosmetikindustrie nicht behindert, erließ die südkoreanische Regierung im Jahre 2000 eine übergreifende Reglementierung für Kosmetika, die als „Cosmetics Act“ bekannt ist. Das mehrfach überarbeitete Gesetz sieht Maßnahmen für die Herstellung, den Import und den Verkauf von Kosmetika und kosmetischen Inhaltsstoffen vor, einschließlich detaillierter Anforderungen an die Kennzeichnung und Reklame der Produkte. In einer Revision vom April 2020 wurden noch einmal wesentliche Änderungen im Bereich der Sicherheitsstandards und Produktkennzeichnung veranlasst, die Marktteilnehmer entlasten.

Doris Peters ist Geschäftsführerin der Consortia Management GmbH in Worms, E-Mail: peters@consortia-management.com, Jae-Seong Choi ist Zweigstellenleiter der Chemservice Asia Co. Ltd., E-Mail: js.choi@chemservice-asia.com.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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