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Neuere Entwicklungen im Recht der Lebensmittel­werbung

Thomas Bruggmann


„Wer nicht wirbt, der stirbt“, soll einst Autobauer Henry Ford gesagt haben. Bei der Werbung für Lebensmittel ist diese Sentenz um folgende Erkenntnis zu ergänzen: „Wer wirbt, der landet schnell vor Gericht“. Denn Lebensmittelunternehmer sehen sich in Deutschland mit einem kaum überschaubaren, durch den Gesetzgeber ständig um neue Verästelungen angereicherten Geflecht von Regelungen konfrontiert, das Werbung für Lebensmittel enge Grenzen setzt, sowie mit vielen klagefreudigen Akteuren, die Grenzauslotungen und -überschreitungen gerne auf den justiziellen Prüfstand stellen. Der vorliegende Beitrag möchte einen Überblick über aktuelle Tendenzen und Entscheidungen im Recht der Lebensmittelwerbung geben.

Thomas Bruggmann, LL.M., ist Inhaber der Kanzlei juravendis in München.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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