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Nationaler Teilflächenansatz des Umweltbundesamtes zum Schutz von Nichtzielpflanzen und Nichtziel­arthropoden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Alexander Koof


Das Umweltbundesamt (UBA) fordert seit Dezember 2019 bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Festsetzung der Anwendungsbestimmung NTneu-Ackerbegleitflora zum Schutz von Nichtzielpflanzen und die Anwendungsbestimmung NTneu-Ackerarthropoden zum Schutz von Nichtzielarthropoden auf der Behandlungsfläche. Danach darf die Anwendung des betroffenen Pflanzenschutzmittels und anderer Pflanzenschutzmittel, die ebenfalls eine der Anwendungsbestimmungen aufweisen, lediglich auf maximal 90 % der zu behandelnden Anbaufläche erfolgen. Der vorliegende Beitrag nimmt eine umfassende rechtliche Bewertung zu der Frage vor, ob im Unionsrecht oder nationalen Recht eine Rechtsgrundlage besteht, die Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung von den Anwendungsbestimmungen NTneu-Ackerbegleitflora und NTneu-Ackerarthropoden abhängig zu machen.

Dr. iur. Alexander Koof ist Rechtsanwalt der Kanzlei KOOF & KOLLEGEN Rechtsanwälte in Linnich. Der Autor dankt Herrn Peter Koof und Herrn Dr. Joachim Wenning für die kritische Durchsicht des Manuskripts und die wertvolle Unterstützung.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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