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Rechtsunsicherheit bei REACH-Zulassungen

Urteilsanmerkung zu EuG, T‑837/16, Urteil v. 7.3.2019

Michael Raupach


Zulassungen unter REACH standen bislang nur selten im Fokus rechtlicher Untersuchungen. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die im Vergleich zur Registrierung weit geringere Relevanz in der Praxis sein. Anhang XIV REACH listet aktuell lediglich 43 Stoffe, für deren Verwendung eine Zulassung erforderlich ist. Die Erstellung und Verteidigung von Zulassungsanträgen erfordern einen erheblichen Ressourcenaufwand und die erteilten Zulassungen selbst unterliegen einem Überprüfungszeitraum, wodurch sich der dieser Aufwand ggf. regelmäßig wiederholt. Im Fall T-837/16 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) erstmals Gelegenheit, in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer erteilten Zulassung zu befinden. Konkret hatte das Königreich Schweden die Kommission verklagt, da es die Erteilung der Zulassung als rechtswidrig ansah. Im Ergebnis gab das Gericht der Klage statt und annullierte die Zulassungsentscheidung. Der Fall, der selbst schon einige prozessuale Besonderheiten aufweist, schließt somit mit einem Urteil, welches voraussichtlich ein erhebliches Echo in der Praxis finden wird.

Dr. Michael Raupach ist Senior Legal Counsel in der Rechtsabteilung der BASF SE, Ludwigshafen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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