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Nichtbefolgung von ECHA-Entscheidungen – das „Statement of Non-Compliance“ auf dem Prüfstand

Michael Raupach


Im Rahmen der REACH-Verordnung besteht für die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Möglichkeit, von Registranten die Erstellung und Einreichungen weiterer Informationen zu fordern. Da ECHA jedoch als europäische Agentur die Vollzugsmittel fehlen, diese Entscheidungen (final decisions) im Fall der Nichtbefolgung unmittelbar durchzusetzen, hat die Agentur die Praxis des „Statement of Non-Compliance“ (SONC) etabliert. Der vorliegende Artikel beleuchtet die Hintergründe dieser Praxis sowie eine kürzlich erfolgte Entscheidung der ECHA Widerspruchskammer (Board of Appeal), welche die Zulässigkeit dieser Praxis in weiten Teilen in Frage stellt.

Dr. Michael Raupach ist Syndikusanwalt der BASF SE, Ludwigshafen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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