- Volume 12 (2015), Issue 3
- Vol. 12 (2015), No. 3
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- Pages 116 - 122
- pp. 116 - 122
Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zulässigkeit des Werbeslogans „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ – Monsterbacke II vom 12.2.2015
Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.2.2015 (I ZR 36/11)
Der BGH urteilte im Februar dieses Jahres, dass die Angabe „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ bei Verwendung für einen Früchtequark nicht irreführend ist, auch wenn der Früchtequark einen ca. 2,8-mal höheren Zuckergehalt als Milch aufweist. Stattdessen handelt es sich bei dieser Angabe um eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe i.S.d. Artikels 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.