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Die neue deutsche KosmetikV – Die verspätete Anpassung des nationalen Kosmetikrechts an die EUKosmetik- VO

Thorsten Beyerlein


Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über kosmetische Mittel1 trat am 11.1.2010 (am 20. Tage nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union) in Kraft (Artikel 40 Abs. 1 EU-Kosmetik-VO). Sie gilt spätestens ab 11.7.2013 in all ihren Regelungspunkten direkt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.2 Fast punktgenau zum einjährigen Geburtstag des zwingenden Anwendungsbeginns der EU-Kos

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(e.g. A | 000123 | 01)

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