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Berliner Smiley-System zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung unzulässig

Christian Theis und Manuel Immel


Anmerkung zur Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.5.2014 (OVG 5 S 21.14) In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Lebensmittelüberwachung neben dem klassischen Verwaltungsund Sanktionsrecht ein weiteres Instrumentarium für die Behörde etabliert: die Überwachung durch Information.1 Mit Hilfe dieser neuen Handlungsform sollen mehrere Ziele erreicht werden: zum einen soll der Verbraucher durch einen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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