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Zugriff der Behörden auf illegale Pflanzenschutzmittel im Transit

Nikolas Gregor und Jörn Witt


Eine effektive Kontrolle des Handels mit Pflanzenschutzmitteln setzt auch eineKontrolle von (vermeintlichen) Transitsendungen voraus. Insoweit sind das europäische und das deutsche Pflanzenschutzrecht jedoch sehr lückenhaft. Die Rechtsprechung des EuGH zur Kontrolle von Sendungen mit Markenfälschungen durch die Zollbehörden bietet jedoch praktikable Anhaltspunkte für eine Überprüfung verdächtiger Transitsendungen durch die Behörden. A. Problembeschreibung

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(e.g. A | 000123 | 01)

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