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Zulassungspflicht für Ausgangsstoffe zur in situ- Erzeugung von Bioziden? – Reichweite und Grenzen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Christian Stallberg


I. Einleitung Zum 1. September 2013 ist die neue europäische Biozid- Verordnung (EU) Nr. 528/20121 („Biozid-VO“) in Kraft getreten. Diese Verordnung bringt eine Reihe von rechtlichen Änderungen mit sich.2 Diese betreffen u.a. die Zulassungspflicht für sog. in situ-Biozide. Dabei handelt es sich um Biozide, die am Ort ihres Einsatzes (= in situ) erzeugt und zugleich eingesetzt werden. Nach bisheriger Rechtslage bestand insoweit eine Regulierungslücke; die

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(e.g. A | 000123 | 01)

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