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REACH und M&A-Transaktionen – zur Übertragbarkeit von Registrierungen und Zulassungen

Michael Raupach


Der Hersteller oder Importeur eines Produktes hat eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beachten, die sich weitgehend aus europaweit harmonisierten Normen ergeben. Die REACH-Verordnung1 als zentrale Norm des europäischen Chemikalienrechts stellt eine regulatorische Vorgabe dar, von der nahezu alle Hersteller und Importeure chemischer Produkte in der EU betroffen sind. Hieraus ergeben sich Implikationen für gesellschaftsrechtliche Transaktion

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(e.g. A | 000123 | 01)

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