- Volume 10 (2013), Issue 5
- Vol. 10 (2013), No. 5
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- Pages 204 - 210
- pp. 204 - 210
Die Zulassungsvoraussetzungen von Parallelhandelsgenehmigungen für generische Pflanzenschutzmittel nach Art. 52 VO (EG) 1107/2009
Eine Herstelleridentität, d.h. ein gemeinsamer Ursprung von Referenzmittel und Generikum, ist für die Erteilung einer Parallelhandelsgenehmigung für generische Pflanzenschutzmittel nach Art. 52 VO (EG) 1107/20091 keine konstitutive Voraussetzung. Ein gegenläufiges Verständnis, nach dem dieses Kriterium als zwingende Voraussetzung in Art. 52 Abs. 3 lit. a verortet sei, ist unionsrechtswidrig. Dieses würde zum einen gegen die unionsprimärrechtlich verankerte Warenverkehrsfre