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§ 17 PflSchG – Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf für die Allgemeinheit bestimmten Flächen

Gerhard Gündermann Und Mario Genth


Am 14.2.2012 trat das neue Pflanzenschutzgesetz1 (PflSchG) in Kraft. Mit ihm wurden in erster Linie europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit sind naturgemäß zahlreiche Neuerungen verbunden, u.a. im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Eine der neu eingeführten Vorschriften ist § 17 PflSchG, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, regelt. Dieser Beitrag beleuchtet den Rechtsbegriff „Flä

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(e.g. A | 000123 | 01)

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