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Erste Entscheidungen des Europäischen Gerichts zu REACH

Hartmut Scheidmann


Anmerkungen zu den Urteilen vom 7.3.2013 zur Aufnahme von SVHC auf die Kandidatenliste

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in vier Parallelverfahren über Klagen gegen die Auswahl und Benennung von Stoffen als SVHC (u.a. Anthracen und Anthracenöl) entschieden. In diesen – seinen ersten – Entscheidungen zu REACH hat der EuG wichtige und wegweisende Aussagen zur Zulässigkeit von Klagen gegen Akte der Kommission und zu den gerichtlichen Beurteilungs

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(e.g. A | 000123 | 01)

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