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Das Notifizierungsverfahren der EU-Kosmetik-VO – Rechtliche Bedeutung und praktische Umsetzungsprobleme

Thorsten Beyerlein


Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über kosmetische Mittel1 trat gem. ihrem Art. 40 Abs. 1 am 11.1.2010 in Kraft.2 Durch die EU-Kosmetik-VO wird das Kosmetikrecht grundlegend reformiert. Die Änderungen sind in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen, da nicht nur gänzlich neue Themenbereiche wie Nanomaterialien etc. eine gesetzliche Regelung erfahren, sondern darüber hinaus auch die Regelungen zur K

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(e.g. A | 000123 | 01)

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